Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinisch sinnvolle Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und die daher von diesen in der Regel nicht erstattet werden.
Nach den gesetzlichen Grundregeln müssen wir Sie als Patient oder Eltern vorab über diesen Umstand, den Nutzen, die etwaigen Risiken sowie die Kosten aufklären. Sie erhalten von uns immer ein Infoblatt mit Rechnung die sie abtrennen und gegebenenfalls bei der Krankenkasse einreichen können. In manchen Fällen übernehmen die Kassen aus Wettbewerbsgründen die Kosten.
Gesundheitsattest für den Kindergarten
Einige Kindergärten verlangen zu Beginn des Kindergartenjahres ein ärztliches Attest, ob das Kind gesund ist und frei von ansteckenden Erkrankungen. Dies soll der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen, insbesondere Infektionserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, ohne die es ggf. zu Folgeschäden oder aber zur Ansteckung weiterer Personen in der Einrichtung kommen könnte. Sofern keine in diesem Zusammenhang bedeutsame Erkrankung bereits bekannt ist, sind solche Untersuchungen nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.
Kurzattest für Kinder und Jugendliche im Freizeitsport
Vereine, in denen Kinder und Jugendliche an Freizeitsport teilnehmen, z. Bsp. Schwimmen oder Turnen, verlangen oft zur eigenen Absicherung ein ärztliches Attest, ob das Kind gesund ist und uneingeschränkt Sport betreiben darf. Dies soll der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, ohne die es ggf. zu Folgeschäden oder einer lebensgefährlichen Situation im Zusammenhang mit der Sportausübung kommen könnte (z.Bsp. Asthma, Herzfehler, Krampfleiden).
Im Gegensatz zu Leistungssport, bei dem die Kinder an Wettbewerben und intensivem Training teilnehmen, ist hier meist eine kurze körperliche Untersuchung ohne weitere Diagnostik ausreichend, insbesondere wenn das Kind regelmäßig in ärztlicher Betreuung bei uns ist. Sofern keine in diesem Zusammenhang bedeutsame Grunderkrankung bekannt ist, sind solche Untersuchungen nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.
Sportattest für Kinder und Jugendliche im Leistungssport
Vereine, in denen Kinder und Jugendliche im Rahmen von Leistungssport an Wettbewerben und intensivem Training teilnehmen, verlangen oft zur eigenen Absicherung ein ärztliches Attest, ob das Kind gesund ist und uneingeschränkt Sport betreiben darf. Dies soll der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, ohne die es ggf. zu Folgeschäden oder einer lebensgefährlichen Situation im Zusammenhang mit der Sportausübung kommen könnte (z.Bsp. Asthma, Herzfehler, Krampfleiden). Sofern keine in diesem Zusammenhang bedeutsame Grunderkrankung bekannt ist, sind solche Untersuchungen nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.
Schnellnachweis auf Influenza, RSV-Virus & Streptokokken A
Die rasche Diagnose noch in der Praxis kann bei einzelnen Infektionserregern von Vorteil sein, da eine rasche intensivierte Behandlung den weiteren Verlauf positiv beeinflussen kann und Kontaktpersonen besser geschützt werden können. So kann bei schwerer Grippe (Influenza) in den ersten 2 Tagen ein antivirales Medikament den Verlauf abmildern. Der RSV-Virus kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer schweren Entzündung der kleinsten Atemwege führen, die einer raschen intensivierten Behandlung, ggf. Einweisung in eine Klinik bedarf. Infektionen der A-Streptokokken können unbehandelt (Antibiotika) zu einer schweren Mitbeteiligung an Herz oder Nieren führen. Der Schnelltest wird durch einen Schleimhautabstrich an Rachen oder in der Nase durchgeführt. Er ist einfach, schnell und ohne Risiko. Generell sind der Schnelltest auf Influenza und RSV, bei Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen auch der Schnellnachweis auf Streptokokken A nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.
Reiseimpfberatung
Bei Reisen in andere Länder sind nach Empfehlungen der Tropenmedizinischen Fachgesellschaften und des Robert-Koch-Instituts ggf. zusätzliche Vorsorgemaßnahmen (z. Bsp. Schutz vor Stechmücken, Ernährungsempfehlungen) und Reiseimpfungen ratsam.
Hierdurch sollen insbesondere schwere Infektionserkrankungen und mögliche Folgeschäden vermieden werden. Reiseberatungen und durch Reisen notwendige, in Deutschland nicht allgemein empfohlene Impfungen sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und deren Kosten werden daher auch nicht übernommen. Der Impfstoff muss in der Apotheke gekauft werden.
Kinder- und Jugendarztpraxis
Dr. med. Katrin Sultzer
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Landsberger Straße 4
04157 Leipzig
Fahrinfo Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) http://www.lvb.de
08.00 - 11.30 Uhr + 15:00 - 17:30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 15.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr
Bei Verdacht auf Vergiftungen können Sie sich an den Giftnotruf Erfurt, Telefon 0361 / 730730, www.ggiz-erfurt.de, wenden.