Die einzelnen U-Untersuchungen bestehen – neben speziellen Screening-Untersuchungen auf bestimmte Erkrankungen – aus körperlichen Untersuchungen des Kindes sowie einer Beratung der Eltern. Die körperliche Untersuchung des Kindes umfasst – abgestimmt auf das Kindesalter – eine Vielzahl an Parametern, wie z.B. Gewicht, Körperlänge, altersgerechte Entwicklung, Untersuchung einzelner Organe, wie auch des Kopfes und des Bewegungsapparates. Bei der Entwicklungsbeurteilung untersucht der Arzt bzw. die Ärztin u.a. die Grob- und Feinmotorik, die Perzeption und Kognition, die soziale und emotionale Kompetenz des Kindes und die Interaktion des Kindes mit den Eltern. Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so soll die Ärztin oder der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und gegebenenfalls Therapie zugeführt werden.
Neben der Krankheitsfrüherkennung soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und gesundheitliche Risiken des Kindes und auf eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung der Eltern gelegt werden. Bei Bedarf soll der Arzt oder die Ärztin eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen. Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus und die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes des Kindes. Außerdem muss nun bei Erstaufnahme des Kindes in die Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.
Dokumentiert werden die U-Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft. Es enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der die Eltern die regelmäßige Teilnahme des Kindes an den U-Untersuchungen gegenüber Dritten – wie z.B. Kindergärten – nachweisen können, ohne dabei vertrauliche Informationen weiterzugeben.
Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms bieten eine Reihe von Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Deren Untersuchungsspektrum ist nicht durch den G-BA festgelegt. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.
Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßige Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt
Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen und sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen, Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese, Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen
Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. - 3. Lebenstag
Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen (z.B. auch auf Mukoviszidose)
Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag
Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel
U2: 3. - 10. Lebenstag
Erkennen von angeborenen Erkrankungen und wesentlichen Gesundheitsrisiken, Vermeidung von Komplikationen: Anamnese und eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U3: 4. - 5. Lebenswoche
Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation
U4: 3. - 4. Lebensmonat
Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U5: 6. - 7. Lebensmonat
Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6: 10. - 12. Lebensmonat
Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, der Organe, Sinnesorgane (insb. der Augen), Kontrolle des Bewegungsapparates, der Motorik, der Sprache und der Interaktion
U7: 21. - 24. Lebensmonat
Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a: 34. - 36. Lebensmonat
Schwerpunkt auf altersgerechter Sprachentwicklung, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen
U8: 46. - 48. Lebensmonat
Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus
U9: 60. - 64. Lebensmonat
Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken
U10: 7.-9. Lebensjahr
Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchungen
U11: 9.-11. Lebensjahr
Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchungen
J1: 13. - 14. Lebensjahr
Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Skelettsystems, Erhebung des Impfstatus, Untersuchung des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und des Auftretens von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und Tipps für eine gesunde Lebensführung
J2: 16.-18. Lebensjahr
Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchungen
6. – 72. Lebensmonat
Insgesamt sechsmalige zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u. a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung auch der Erziehungsberechtigten zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Prophylaxe und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
6. – 18. Lebensjahr
Individualprophylaktische Leistungen u. a. mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen; diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahnersatz erforderlich werden sollte
Kinder- und Jugendarztpraxis
Dr. med. Katrin Sultzer
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Landsberger Straße 4
04157 Leipzig
Fahrinfo Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) http://www.lvb.de
08.00 - 11.30 Uhr + 15:00 - 17:30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 15.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr
Bei Verdacht auf Vergiftungen können Sie sich an den Giftnotruf Erfurt, Telefon 0361 / 730730, www.ggiz-erfurt.de, wenden.